Zu Jahresbeginn 2024 sind zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft getreten: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG oder auch „Heizungsgesetz“) sieht grundsätzlich vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Preissteigerungen für fossile Energieträger wie Öl und Gas schützen. Als Alternativen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verbunden, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dessen Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet einer Stadt und Gemeinde und umfasst u.a. eine Analyse des Ist-Zustands der Wärmeversorgung und des -bedarfs. Daraus lassen sich dann passende Wärmelösungen ableiten. Liegt die Wärmeplanung vor, haben Hauseigentümer und Unternehmen Anhaltspunkte, ob etwa der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder besser eine eigene, dezentrale Option, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, in Betracht gezogen werden sollte.